ZUSCHUSS FÜR HÖRGERÄTE JETZT FAST DOPPELT SO HOCH
Ab heute erhalten schwerhörige Versicherte einen höheren Zuschuss ihrer Krankenkasse für den Kauf eines Hörgerätes.
Die Kasse zahlt künftig außerdem zusätzlich für Reparatur und Nachsorge.
Für Lutz Ehnert gibt es keinen Grund mehr, dass Schwerhörige ihre Hörgeräte nicht tragen oder eine Versorgung ablehnen.
Die Systeme sind heute so ausgereift und technisch hoch entwickelt, dass keiner mehr Informationsverluste aufgrund einer Hörschädigung in Kauf nehmen muss“, sagt der Hörgeräte-Akustiker aus Niederwürschnitz bei Stollberg. Hinzu kommt,
dass es ab heute auch einen höheren Kassenzuschuss für gesetzlich Versicherte gibt.
Ehnert: „Damit kommt man nunmehr ohne oder mit einer deutlich geringeren Selbstbeteiligung aus.“ Unabhängig von der neuen Festbetragsregelung bleibt es jedoch bei einer Zuzahlung für gesetzlich Versicherte in Höhe von zehn Euro je Gerät. Diese Regelung hatte ihren Ursprung in der Gesundheitsreform 2004 und ist noch gültig.
Kassen haben eigene Verträge
Mit der ab heute geltenden Regelung hat sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen auf 785 statt bisher 421 Euro als Maximalbetrag für eine Hörgeräteversorgung geeinigt. Da jede Kasse eigene Verträge mit Ihren Leistungserbringern geschlossen hat, liegen die Maximalzuschüsse zwischen 700 und 785 Euro je Kasse. Diesen Betrag zahlen sie für eine einseitige Hörgeräteversorgung.
Da in der Regel beide Ohren versorgt werden, liegt die Kassenleistung zwischen 1400 und 1570 Euro, zuzüglich einer Reparatur- und Nachsorgepauschale für sechs Jahre. „Für diesen Festbetrag bekommt man ein technisch sehr gutes Hörsystem. Die Kassen haben konkrete Anforderungen erarbeitet, die diese Hilfsmittel unbedingt erfüllen müssen. Gefordert sind vier Kanäle und drei Programme für einen möglichst weitgehenden Ausgleich des Hörverlustes. Zur technischen Mindestanforderung gehört weiterhin eine Rückkopplungsunterdrückung, um lästiges Pfeifen zu unterbinden und das Ohr bestmöglich zu belüften. Ebenso müssen die Hörgeräte über eine Störgeräuschreduzierung verfügen, um beispielsweise auch in großen Hallen ein gutes Sprachverstehen zu erreichen“, sagt Lutz Ehnert.
Zuerst zum HNO-Arzt
Hörsysteme erhalten Kassenpatienten nur auf Rezept, nachdem ein HNO-Arzt sie untersucht hat. Anschließend erfahren sie von ihrer Kasse, welche Hörgeräteakustiker Vertragspartner der Kasse sind. Am besten vergleicht man Angebote und Beratung von mindestens zwei dieser Anbieter, rät die Verbraucherzentrale. Nach deren Angaben liegt es bei den Akustikern, welche Modelle sie als Kassengerät führen. Ist die Entscheidung auf einen Anbieter gefallen, kann man im Rahmen der vergleichenden Anpassung mehrere geeignete Hörhilfen und mindestens ein Hörsystem ohne Selbstbeteiligung 14 Tage im Alltag testen. „In dieser Zeit sollte man das Hilfsmittel mindestens acht Stunden am Tag tragen“, sagt Ehnert. Er nennt auch den Grund: „Typisch für eine Altersschwerhörigkeit ist beispielsweise das schlechtere Hören hoher Frequenzen. Man gewöhnt sich an ein zu dumpfes Klangbild, glaubt gut zu hören, versteht aber schlecht. Sind die Frequenzen dank des Hörsystems aber wieder voll hörbar, erscheinen sie dem Träger am Anfang übertrieben laut. Schon nach etwa 14 Tagen ist diese Überempfindlichkeit deutlich reduziert. Die Geräte lassen sich elektronisch auslesen und programmieren. Waren zum Beispiel Sprachverständnis, Telefonieren oder Fernsehton unbefriedigend, wird nachjustiert, solange bis der Patient zufrieden ist“, erklärt der Hörgeräteakustikermeister. Über den Festbetrag hinaus könne man auch viele individuelle Extras bekommen. Diese sind selbst zu zahlen.